Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
Seit dem 1. April 2023 sind Barzahlungen beim Immobilienkauf verboten.
- Gericht
- Bundesnotarkammer
- Datum
- 01.04.2023
- Aktenzeichen
- § 16a
- Fundstelle
- Geldwäschegesetzes (GwG)
- Rechtskraft
- Ja
Seit dem 1. April 2023 sind Barzahlungen beim Immobilienkauf verboten. Die Beteiligten müssen gegenüber dem Notarbüro nachweisen, dass der Kaufpreis unbar bezahlt wurde, etwa durch Vorlage eines Kontoauszugs. Ohne einen Nachweis kommt es zu Verzögerungen bei der Eigentumsumschreibung. Verstöße gegen das Barzahlungsverbot oder die Nachweispflicht müssen gemeldet werden.
